Das neue Wahlrecht trat durch die Verordnung des Rates der Volksbeauftragten über die Wahlen zur Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) vom 30. November 1918 in Kraft:
Bei der anstehenden Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 durften Frauen erstmals wählen und gewählt werden.
In die Nationalversammlung wurden 423 Abgeordnete gewählt, 37 davon waren weiblich.
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erstellt 19.12.2024, 23.15 Uhr
bearbeitet 26.05.2025, 16.40 Uhr